09.12.2015 - Zweiten Platz gefestigt

TISCHTENNIS: TTCR schlägt Detmold 9:2

Rödinghausen (tni). Dank eines guten Starts in die Partie hat die erste Mannschaft des TTC Rödinghausen einen überzeugenden Sieg eingefahren. Am elften Spieltag der Tischtennis Landesliga schlug das Team die Zweitvertretung der TTS Detmold mit 9:2 und bleibt weiter auf dem zweiten Tabellenplatz.

Gegen den Tabellensechsten aus Detmold zeigten die Rödinghauser überraschend starke Doppel und ging mit 3:0 in Führung. Dabei hatten lediglich Sascha Pötting/Dominik Sieks nach verspielter 2:0 Führung ernsthafte Schwierigkeiten und gewannen erst im Entscheidungssatz. Zwei 3:0 Siege im oberen Paarkreuz vergrößerten den Vorsprung weiter. Ähnlich einseitig verliefen auch die Spiele des mittleren Paarkreuzes. Sascha Pötting setzte sich mit 3:1 durch und Tim Niemeyer gewann glatt in drei Sätzen. In der Folge fand Christopher Eisele nach verlorenem ersten Durchgang immer besser in die Partie und punktete mit seinem 3:1 Sieg zum 8:0 Zwischenstand. Einen schlechten Start erwischte hingegen Dominik Sieks, der in den ersten beiden Sätzen nicht zu seinem Spiel fand. Er steckte den 0:2 Rückstand aber gut weg und kämpfte sich noch bis in den Entscheidungssatz. Hier erspielte er sich nach abgewehrten Matchbällen selber die Chance zum Sieg, vergab diese aber ebenfalls und musste sich letztlich mit 14:16 geschlagen geben. Eine knappe Niederlage kassierte anschließend auch Janos Wortmann bei seinem 2:3 gegen die Detmolder Nummer eins. Bessere Nerven zeigte dann aber Andre Brüggemann bei seinem 11:4 Sieg im entscheidenden fünften Durchgang und machte somit den 9:2 Heimsieg perfekt. Mit dem achten Sieg im zehnten Saisonspiel überwintert der TTCR auf jeden Fall auf dem Relegationsplatz zwei und hat im Nachholspiel gegen den SV Spexard in zwei Wochen die Chance den Vorsprung auf Rang drei zu vergrößern.
TTC Rödinghausen: Niemeyer/Eisele (1), Wortmann/Brüggemann (1), Pötting/Sieks (1), Wortmann (1), Brüggemann (2), Pötting (1), Niemeyer (1), Sieks und Eisele (1).

(NW vom 8.12.2015)


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